Parlament sorgt für eine faire Finanzierung der Familienzulagen
Der Nationalrat bestätigt den Entscheid des Ständerats und beschliesst einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen innerhalb aller Kantone. Der Lastenausgleich entlastet viele Gewerbe- und Landwirtschaftsbranchen.
Der Nationalrat hat sich heute mit 149 zu 40 Stimmen für ein Obligatorium ausgesprochen, wonach alle Kantone einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen (FAK) einführen müssen. «Für das Gewerbe bedeutet dieser Entscheid einen wichtigen Erfolg. Der volle Lastenausgleich gewährleistet eine faire Kostenverteilung zwischen den Branchen», kommentiert Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg das Abstimmungsergebnis. Der Bundesrat rechnet mit einem zusätzlichen Lastenausgleich von rund 108 Millionen Franken pro Jahr, die diejenigen Branchen mit einer überdurchschnittlichen Beitragsbelastung heute zu viel bezahlen. Die gesamtschweizerische Lastenausgleich-Summe dürfte damit um 35 % steigen.
Derzeit müssen berufliche FAK aus Branchen mit relativ tiefen Lohnsummen, einem hohen Mütteranteil und einer hohen Teilzeiterwerbs-Quote bei geringem Beitragssubstrat hohe Leistungen finanzieren. Ganz anders ist die Situation bei FAK, in denen vor allem gutverdienende Männer aus dem Dienstleistungssektor versichert sind: Sie können aufgrund der hohen Beitragssumme und zugleich relativ tiefen Lasten deutlich tiefere Beitragssätze festlegen. Dank dem vollen Lastenausgleich werden zukünftig alle Arbeitgeber und ihre FAK innerhalb des Kantons eine sehr ähnliche Beitragsbelastung haben. «Wir begrüssen, dass das Parlament den Bedarf einer Systemkorrektur erkannt hat», betont Gian-Luca Lardi, Zentralpräsident des Schweizerischen Baumeisterverbandes. Für die betroffenen Branchen war es ein langer Kampf. Nach der Annahme der Motion Baumann (17.3860) im Jahr 2018 empfahl der Bundesrat das Anliegen letztes Jahr überraschend zur Abschreibung. National- und Ständerat hielten jedoch an der Umsetzung fest und haben die Umsetzungsvorlage für einen obligatorischen Lastenausgleich im laufenden Jahr beraten.
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