Seit dem 17. Februar 2022 benötigen die Betriebe kein Schutzkonzept mehr. Nachfolgend finden Sie Empfehlungen und Informationen rund um den Umgang mit Covid-19.
Bitte beachten Sie, dass die Kantone zusätzliche Massnahmen beschliessen können. Die kantonalen Bestimmungen haben Vorrang.
Für sämtliche Fragen rund um die Corona-Erwerbsersatzentschädigung wenden Sie sich bitte an GastroSocial.