Arbeitssicherheit

Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb

Warum müssen Sie in Bezug auf Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz handeln?

Aus finanziellen Gründen

Verhinderung von Prämienerhöhungen, keine Ersatzkosten für den Ausfall des Mitarbeiters und die administrativen Umtriebe, Kosten aufgrund von Unproduktivität.

Aus ethischen Gründen

Damit möglichst kein Mitarbeiter die Leiden eines Unfalls oder einer Krankheit zu spüren bekommt. Reduktion von Stresssituationen und die Steigerung der Zufriedenheit und Motivation führen zur Produktivität der Mitarbeiter.

Aus rechtlichen Gründen

Die Gesetz und die Vorschriften, die den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit regeln sind zahlreich. Hält man sich daran, können zivilrechtliche Forderungen sowie die straf- oder verwaltungs- und auch versicherungsrechtlichen Sanktionen verhindert werden.

ASA-Systemkontrollen – was prüft der Arbeitsinspektor?

"ASA-Systemkontrollen" sind Kontrollen, die das Arbeitsinspektorat im Auftrag des SECO in den Betrieben durchführt. Geprüft wird die Einhaltung der "Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Systemkontrollen)" gemäss VUV (Verordnung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten) und ArG (Arbeitsgesetz), insbesondere

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ArGV3
  • Arbeits-, Ruhe- und Überzeiten, Pausen ArGV1
  • Schutz von Schwangeren und stillenden Müttern ArGV1, ArGV3
  • Information und Anleitung der Arbeitnehmenden ArGV3
  • Anhörung (Mitwirkung) der Arbeitnehmenden ArGV3
  • Schutz von Temporären und Dritten, die im Betrieb beschäftigt werden ArGV3

 

Wie erfolgt die Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes?

Am einfachsten geht es über den Weg der Branchenlösung für Arbeitssicherheit im Gastgewerbe. Mit einem eintägigen KOPAS-Kurs (Kurs für die Kontaktperson der Arbeitssicherheit) und die Benützung der Betriebsanleitung für Arbeitssicherheit.


Weiterführende Links

Branchenlösung

Was ist eine Branchenlösung?

Eine Branchenlösung ist ein branchenspezifisches, systematisches Sicherheitssystem mit einem Handbuch, Checklisten und anderen Dienstleistungen, mit welchem die einzelnen Betriebe die gesetzlichen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes umsetzen können.

Die Branchenlösung wird durch die Branchenverbände in Zusammenarbeit mit Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) entwickelt und hat die Anforderungen der EKAS Richtlinie 6508 (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) zu erfüllen. Sie wird durch die EKAS zertifiziert.

EKAS Richtlinien

Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat die Richtlinien 6508 verfasst. Sie sind seit dem 1. Januar 2000 in Kraft und definieren den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) in den nach UVG versicherten Betrieben. Die Richtlinie basiert auf dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Seit dem 1. Januar 2007 gilt die revidierte Richtlinie 6508 (siehe unten).

Die Branchenlösung für das Gastgewerbe

Die Branchenlösung für das Gastgewerbe wurde von der EKAS erstmals am 31. März 2000 zertifiziert und im November 2014 und 2019 rezertifiziert (gültig bis 30. November 2024). Die Trägerschaft setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände und Sozialpartner zusammen. Für die Erarbeitung des Sicherheitssystems, der Ausbildungsinhalte der KOPAS (Kontaktperson für die Arbeitssicherheit) und die Ausbildung der Referenten braucht es die Zusammenarbeit mit einem ASA-Pool (Auswahl an Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit). Diese Aufgabe nimmt die Firma AEH (Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG) wahr.

 

Inhalt der Branchenlösung

Grundkonzept für den Aufbau der Sicherheitsorganisation

  • Betriebsanleitung für die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes
  • Dokumentationen (Checklisten, Vorlagen, Beispiele)
  • Zugang zur Website hotelgastrosafety.ch
  • Branchenspezifische Schulung (KOPAS-Kurse)
  • Unterstützung durch Spezialisten der Arbeitssicherheit
  • Unterstützung durch die Geschäftsstelle

 

Ziel der Branchenlösung für das Gastgewerbe

Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz sollen in erster Linie persönliches Leid verhindern und dabei gleichzeitig auch Kosten senken. Die Branchenlösung unterstützt die Betriebe in der Aufgabe, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wird eine ASA-Systemkontrolle durchgeführt, hat der Betrieb alle Mittel und das Wissen zur Verfügung, dem Arbeitsinspektor den Nachweis der Umsetzung zu erbringen.

 

Weiterführende Links

 

KOPAS

Kurs für Ansprechperson Arbeitssicherheit

Das notwendige Grundwissen für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen wird in den KOPAS-Kursen der Bildungszentren vermittelt.


Kursziele
  • Sie können Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb erkennen.
  • Sie kennen die geltenden rechtlichen Grundlagen.
  • Sie können die wichtigsten Massnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschäden und Arbeitsunfällen im Betrieb einleiten.
  • Sie kennen die Branchenlösung und sind in der Lage diese in Ihrem Betrieb einzuführen und umzusetzen.

Zertifikat

Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss des KOPAS-Kurses das entsprechende Zertifikat der Trägerverbände. Dies bestätigt bei einer Kontrolle durch das Kantonale Arbeitsinspektorat, dass Sie über das entsprechende Grundwissen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verfügen.

 

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