Kleinbetrieb

Wie ist die Definition von Kleinbetrieb gemäss L-GAV?

Kleinbetriebe sind Betriebe, die neben dem Arbeitgeber höchstens 4 Vollzeitangestellte oder maximal 6 Angestellte (inkl. Teilzeitbeschäftigte und Lernende) mit insgesamt maximal 400 Stellenprozenten beschäftigen. Zusätzlich dürfen pro Kalenderjahr max. 3 Aushilfen mit geringen Pensen beschäftigt werden, ohne dass dadurch das Kleinbetriebsprivileg wegfällt. Ein Pensum gilt als gering, wenn der Bruttolohn pro Kalenderjahr und Person die AHV-rechtliche Grenze für einen geringfügigen Lohn von CHF 2'300. – nicht übersteigt.


Vorteil

Für Kleinbetriebe gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden.