Alkohol

Spirituosen und Alcopops dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Das Mindestalter für die Abgabe von alkoholisch gegärten Getränken (wie Bier, Wein, Cidre, etc.) ist 16 Jahre (Tessin: abweichende kantonale Regelung). Restaurants sind verpflichtet, mittels Hinweisschilder auf die Altersrestriktionen beim Verkauf von Alkohol aufmerksam zu machen und diese – gegebenenfalls durch die Kontrolle der Ausweise – einzuhalten. Testkäufe zur Überprüfung der Einhaltung der Alterslimiten sind allerdings unzulässig. Im Falle einer Büssung infolge eines Testkaufes empfiehlt sich die umgehende Kontaktierung des Rechtsdienstes von GastroSuisse.