L-GAV

Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes

Ausgangslage

GastroSuisse ist als Arbeitgeberverband Sozialpartner für den Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe (L-GAV). Der L-GAV ist vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und wird dadurch für alle Betriebe anwendbar, sobald sie gastgewerbliche Leistungen anbieten.


Was regelt der L-GAV?

Normativ regelt der L-GAV die arbeitsrechtliche Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter. Um die L-GAV-Bestimmungen möglichst optimal zu nutzen, ist der Einsatz der GastroSuisse-Muster-Arbeitsverträge empfohlen.

Ergänzend gelten weitere Gesetze, die zwingender Natur sind und zusätzlich zum L-GAV angewendet werden.


Für unsere Mitglieder

Exklusiv für Mitglieder und Abonnenten bieten wir Merkblätter und Hilfsmittel rund um den L-GAV. Wenn Sie eingeloggt sind, können Sie diese herunterladen.

Kontakt

GastroSuisse Rechtsdienst

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T 0848 377 777

rechtsdienst@gastrosuisse.ch
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