Anmeldung Schweizer Wasser-Sommelier / Sommeliere®

Angaben zur L-GAV Unterstützung

Mitarbeitende, deren Betrieb im Zeitpunkt der Anmeldung zu einem Aus- oder Weiterbildungslehrgang zwingend dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes unterstellt ist, können für bewilligte Lehrgänge eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die Sommelier-Seminare von GastroSuisse gehören dazu. Pro Jahr und Betrieb erhält eine nicht zwingend dem L-GAV unterstellte Person (z.B. Betriebsleitende und deren Familienangehörige) ebenfalls Zugang zum Angebot. Wenn Sie von der L-GAV Unterstützung profitieren möchten, so senden Sie uns nachfolgend die entsprechenden Informationen, Sie erhalten im Anschluss das Antragsformular per E-Mail von Hotel & Gastro formation Schweiz. 

Mitgliedschaft
L-GAV
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Rechnungsadresse

Geschäftsbedingungen GastroSuisse Berufsbildung für Spezialistenseminare

Diese Geschäftsbedingungen bilden integrierenden Bestandteil der Anmeldung.

Anmeldung

  • Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung an Ihre E-Mail Adresse.
  • Mit Ihrer Anmeldung entsteht ein verbindlicher Vertrag, der für alle Seminartage gilt. Die Verbindlichkeit besteht für Seminartage im Präsenzunterricht sowie für Seminartage, die auf Webinar umgestellt oder ordentlich als Webinar durchgeführt werden.
  • 10 Tage vor Seminarbeginn erhalten Sie an Ihre E-Mail Adresse oder per Post die Einladung mit dem Tagesprogramm und der Rechnung zum Seminar.
  • Sollten Sie bis dahin keine Dokumente erhalten, so sind wir dankbar um Ihre Information.
  • Die Rechnung ist vor dem Seminar zu begleichen.
  • Bei Fragen freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme weiterbildung@formation-gastrosuisse.ch  044 286 88 11


Abmeldung

  • Ihre Abmeldung senden Sie schriftlich an weiterbildung@formation-gastrosuisse.ch.
  • Bei Stornierung von weniger als 14 Tagen vor Seminarbeginn wird eine Administrationsgebühr von CHF 150 verrechnet.
  • Bei Stornierung weniger als 10 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen wird der ganze Preis verrechnet.
  • Sollten Sie wegen Krankheit oder Unfall Ihre Teilnahme am Seminar absagen müssen, so ist von Ihrer Seite ein Arztzeugnis einzureichen. Sollte bei Seminarstart kein Arztzeugnis vorliegen, so ist der gesamte Seminarbetrag fällig.
  • Sollte GastroSuisse Ihren Platz durch einen Teilnehmenden auf der Warteliste ersetzen können, dann entfallen Ihre Kosten.


Entscheid der Durchführung

  • Das Seminar findet statt, wenn die minimale Anzahl an Anmeldungen erreicht ist.
  • Bei ungenügender Anzahl Anmeldungen kann GastroSuisse die Durchführung annullieren.
  • In diesem Fall wird Ihnen die Annullation 10 Tage vor Seminarstart an Ihre
    E-Mail Adresse mitgeteilt.
  • Bereits einbezahlte Seminargebühren werden vollumfänglich zurückerstattet.
  • Für weitere Auslagen Ihrerseits übernimmt GastroSuisse keine Verantwortung.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Auf das Vertragsverhältnis ist allein schweizerisches Recht und schweizerisches materielles Recht anwendbar.
    Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

 


L-GAV-Unterstützung

Ausgangslage und Bedingung

  • Mitarbeitende, deren Betrieb im Zeitpunkt der Anmeldung zu einem Aus- oder Weiterbildungslehrgang zwingend dem Landes-
  • Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes unterstellt ist, können für bewilligte Lehrgänge eine finanzielle Unterstützung beantragen.
  • Die Sommelier-Seminare von GastroSuisse gehören in eine solche Weiterbildung.
  • Pro Jahr und Betrieb erhält eine nicht zwingend dem L-GAV unterstellten Person (z.B. Betriebsleitende und deren Familienangehörige) ebenfalls Zugang zu diesem Angebot.
  • Die Grundlage für die Finanzierung bewilligter Ausbildungslehrgänge ist der Landes-Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe. Stand 1.1.2017


Anmeldeprozess / Antragsprozess

  1. Bei der Anmeldung ist das Anmeldeformular auszufüllen.
  2. Beim Sommelier-Lehrgang gilt das Anmeldeformular als Basis für den L-GAV Antrag. (Beachten Sie die zwei Fragestellungen).
  3. Sobald Sie sich angemeldet haben und eine der beiden L-GAV Fragen mit ja beantworten, erhalten Sie den L-GAV Antrag durch Hotel & Gastro formation Schweiz.
  4. Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden.
  5. Wenn der Antrag bewilligt wird, erhält der Teilnehmende oder der Arbeitgeber die erwähnte, finanzielle Unterstützung.
  6. Wenn der Antrag nicht bewilligt wird, erhält weder der Teilnehmende noch der Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung.
  7. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich, die Anmeldebedingungen gelten wie aufgeführt.
  8. Der L-GAV übernimmt keine Annullationskosten. Bei der Annullation übernimmt der Teilnehmende bzw. der Arbeitgeber die vollen Kosten, beachten Sie die Geschäftsbedingungen.