Rechtsgutachten über Fragen zu den Covid-Härtefallentschädigungen

Die ausufernde Rückforderungspraxis von einzelnen Kantonen auf Weisung der Bundesverwaltung im Bereich der Härtefallbeiträge sorgte bereits im Parlament für ordentlich Gesprächsstoff (vgl. u.a. 23.3842 Mo. Gapany). Nun liegt dazu ein fundiertes Rechtsgutachten der renommierten Professorin Dr. Isabelle Häner und von Dr. Livio Bundi vor. Die Schlussfolgerungen zeigen: Die Rückforderungspraxis von Bund und Kantonen ist verfehlt und geht deutlich zu weit. Insbesondere Inhaber von Einzelfirmen stehen nunmehr vor grossen existenziellen Problemen. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Nachfolgend das Gutachten Häner/Bundi:

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