Die GastroSuisse Juristen unterstützen Sie mit telefonischer Rechtsberatung zu Fragen rund um den L-GAV und weitere Themen. Ihre Anfragen können Sie telefonisch, per E-Mail per Kontaktformular oder via Mitgliederportal stellen:
Die Härtefallbestimmungen sind kantonal geregelt. Sie können sich deshalb an Ihren Kantonalverband oder direkt an die zuständige kantonale Behörde wenden. Beim Ausfüllen des Gesuchs sollte Ihnen Ihr Treuhänder oder Buchhalter helfen.
Montag bis Donnerstag
09.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
T 0848 377 777
Bitte halten Sie Ihre Mitgliedernummer bereit.
Montag bis Freitag
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Montag und Dienstag
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