Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026

16. Oktober 2025

GastroSuisse fordert folgende sechs Änderungen an den Entwürfen der Abfallverordnung und der Verpackungsverordnung.

Abfallverordnung:  

1)  Art. 14 Abs. 1 VVEA soll erst am 1. Januar 2028 in Kraft treten und nicht bereits am 1. Juni 2026. 

2)  Es braucht klar festgelegte Ausnahmen von der stofflichen Verwertungspflicht in einem neuen Art. 14 Abs. 3 VVEA und eine einfach verständliche Auflistung der nicht für die stoffliche Verwertung geeigneten biogenen Abfälle.

Verpackungsverordnung

1)  Streichung von Art. 4 Abs. 1 Bst. c VerpV: Keine weiteren Vorschriften zur Information

2) Streichung von Art. 5 Abs. 2 VerpV: Keine Berichterstattung durch Händler in Art. 5 Abs. 2

3) Ergänzung von Art. 6 Abs. 5 VerpV, um eine schweizweit einheitliche Gebührenpraxis sicherzustellen

4) Anpassung von Art. 17 Abs. 4 Bst. e VerpV: Die Rücklaufquote zur Befreiung von der Pfandpflicht ist zu hoch.