Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)
31. Oktober 2025
GastroSuisse befürwortet eine Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union. Im Vergleich zum 2021 gescheiterten Institutionellen Abkommen (InstA) enthält das vorliegende Verhandlungsergebnis deutliche Verbesserungen, insbesondere beim Lohnschutz und der Zuwanderung. Zudem sind die institutionellen Elemente (dynamische Rechtsübernahme, Streitschlichtung) neu in den einzelnen Binnenmarktabkommen separat geregelt. Die Stabilisierung der bestehenden Verträge und die neuen Abkommen können losgelöst voneinander beurteilt werden.
Für den Verband sind der Stabilisierungsteil und das Stromabkommen die zentralen Elemente des Pakets. Das Stabilisierungsabkommen sichert den bewährten bilateralen Weg ab und bringt klare Verbesserungen gegenüber dem InstA. Das Gastgewerbe profitiert von Reisefreiheiten und ist stark auf Arbeitskräfte aus dem EU-Raum angewiesen. Wichtig ist, dass die Schutzklausel nicht auf dem Rücken des Gewerbes umgesetzt wird, wie es bei der Masseneinwanderungsinitiative geschehen ist. Der Verband lehnt sowohl Kontingente für EU- und EFTA-Bürger als auch eine Ausweitung des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmervertreter entschieden ab.
Unsere Branche ist zudem auf eine sichere und bezahlbare Energieversorgung angewiesen. Ein Stromabkommen erhöht die Versorgungssicherheit im Winter und senkt die Kosten. Wir fordern jedoch, dass Betriebe bis 80 MWh weiterhin in der Grundversorgung bleiben können.
Auch das Gesundheitsabkommen befürworten wir grundsätzlich. Es kann im Krisenfall einen Mehrwert bringen, vorausgesetzt, die Schweiz entscheidet weiterhin souverän über gesundheitliche Notlagen.
Kritisch beurteilen wir das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit. Hier geht die dynamische Rechtsübernahme nach der Integrationsmethode zu weit. Es nicht klar, wie sich die dynamische Rechtsübernahme auf das Gastgewerbe auswirkt und wie die Lebensmittelbranchen beim Decision-Shaping eingebunden werden. Der Branchenverband fordert, dass die betreffenden Branchen systematisch, frühzeitig und aktiv einbezogen werden (nicht nur Information, sondern Mitgestaltung/Mitsprache). Zudem sollen Bundesrat und Verwaltung ihr Mitspracherecht beim Decision-Shaping maximal nutzen und die Interessen der betroffenen Branchen in diesem Prozess konsequent berücksichtigen.