Pa. Iv. 21.470 Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen muss strafrechtlich verfolgt werden

20. August 2025

GastroSuisse lehnt den Vorentwurf gesamthaft ab. Die Einhaltung der ave GAV wird schon heute umfassend kontrolliert. Wer gegen den L-GAV des Gastgewerbes verstösst, muss mit hohen Bussen rechnen. Der vorliegende Gesetzesentwurf untergräbt die bewährten Kontroll- und Sanktionsmechanismen der Sozialpartner. Zudem tragen die Arbeitgeber bereits jetzt strafrechtliche Verantwortlichkeiten. Dazu zählen insbesondere die Bestimmungen in Art. 59 des Arbeitsgesetzes betreffend Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeit sowie Jugendschutz. Es wäre ein beispielloser Paradigmenwechsel, den Sozialpartnern die Befugnis zu geben, strafrechtlich relevante Bestimmungen festzulegen.