Inklusions-Initiative und indirekter Gegenvorschlag

07. Oktober 2025

GastroSuisse begrüsst den Vorentwurf zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative. Kritisch sehen wir jedoch Artikel 12 Absatz 1 des VE-Inklusionsgesetzes, der die Kantone verpflichtet, Aktionspläne zur Förderung einer selbstständigen Lebensführung und Inklusion in den Bereichen Wohnen und Arbeit zu erstellen. Die wirtschaftsrelevanten Aspekte solcher Pläne werden häufig ohne ausreichenden Einbezug der betroffenen Branchen entwickelt. Während Bund und Kantone nur begrenzte Mittel bereitstellen, tragen am Ende die Betriebe die Hauptlast, finanziell wie organisatorisch.

Betriebe, die sich für Inklusion engagieren, tragen hohe Zusatzkosten, insbesondere da sie bereits in der Arbeitsmarktintegration anderer benachteiligter Gruppen, wie Geflüchteten, gefordert sind. Problematisch ist zudem, dass von ihnen erwartet wird, ungelernte Arbeitskräfte oder Personen mit Einschränkungen zu denselben Löhnen wie Fachkräfte zu beschäftigen, was Inklusion für Arbeitgeber zu einer kaum tragbaren Belastung macht. Damit Inklusion gelingt, braucht es geeignete Rahmenbedingungen: Betriebe müssen finanziell und administrativ spürbar entlastet werden, um die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in Arbeit und Gesellschaft zu fördern. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz bieten bereits umfassenden Schutz. Entscheidend ist daher, Arbeitgeber mit praxisnahen Hilfestellungen zu unterstützen, statt sie durch neue Auflagen und Sonderregelungen zusätzlich zu belasten, was die Inklusion behindern könnte.