Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden)

06. Oktober 2025

Als Mitinitiant der Fair-Preis-Initiative und im Interesse gastgewerblicher Betriebe setzt sich GastroSuisse für einen funktionierenden Wettbewerb ein. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Kartellrechts ist mitunter eine gut funktionierende Wettbewerbsbehörde. In Ergänzung zum Zivilrechtsweg braucht es eine unabhängige Verwaltungsbehörde, welche Wettbewerbs-behinderungen untersucht und sanktionieren kann. Der Status Quo entlastet die Gerichte und ermöglicht rasche Entscheide. Eine umfassende institutionelle Reform der Wettbewerbskommission (WEKO) könnte die Unabhängigkeit der Behörde sowie die niederschwellige und effiziente Überprüfung von Wettbe-werbsbehinderungen gefährden. Hingegen befürwortet GastroSuisse grundsätzlich beschleunigte Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und bei WEKO-Untersuchungen.