Gastgewerbe: Schiedsgericht hat Mindestlöhne für 2025 festgelegt

Da die Sozialpartner sich trotz intensiver Gespräche nicht auf gemeinsame Mindestlöhne für 2025 einigen konnten, wurde ein Schiedsgerichtverfahren eingeleitet. Das Schiedsgericht (p. A. Obergericht des Kantons Bern) hat am 13. Januar die Mindestlöhne verbindlich festgelegt: Per 1. Februar 2025 werden die Mindestlöhne im Gastgewerbe um die durchschnittliche Jahresteuerung von 1.1 Prozent moderat erhöht. 


Aus administrativen Gründen erfolgt die Erhöhung nicht rückwirkend. Für die Saisonverträge treten die Mindestlohnerhöhungen auf Beginn der Sommersaison in Kraft (die Wintersaison dauert spätestens bis zum 30. April 2025; die Sommersaison beginnt ab dem 1. Mai 2025).
Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf der Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA.
Der L-GAV stärkt nicht nur die Partnerschaft zwischen den Sozialpartnern, er spielt auch eine grosse Rolle für die Ausbildungsqualität der Branche: Dank des L-GAV können sich Mitarbeitende im Schweizer Gastgewerbe von der Basis bis zur Spitze mittels grosszügiger Subventionen weiterbilden. Das Aus- und Weiterbildungsprogramm des L-GAV umfasst über 40 Aus- und Weiterbildungen im Gastgewerbe, von denen die Basisangebote kostenlos und alle weiteren Angebote zu stark vergünstigten Konditionen absolviert werden können. 

Detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien: www.l-gav.ch.
Informationen zum Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV: www.weiterbildung-inklusive.ch

 

Kontakt
Sabine Bosshardt, Bosshardt Kommunikation
Tel: +41 (0)44 244 27 27, Mobile 079 634 92 11
sb@bosshardt-kommunikation.ch

Mindestlöhne 2025 gemäss L-GAV in CHF pro Monat (brutto)

Mindestlohnstufe20242025 (ab 1. Feb. reps: Sommersaison)
Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre)3'666.-3'706.-
Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest)3'892.-3'935.-
Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.)4'018.-4'062.-
Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.)4'470.-4'519.-
Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung)4'576.-4'626.-
Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung)5'225.-5'282.-
Praktikanten und Praktikantinnen2'359.-2'385.-