Entscheid Mindestlöhne 2025: Positives Urteil des Schiedsgerichts
Gute Nachrichten zum Jahresbeginn: Das Schiedsgericht (p. A. Obergericht des Kantons Bern) hat heute ein für unsere Branche positives Urteil gefällt: Per 1. Februar werden die Mindestlöhne um die durchschnittliche Jahresteuerung um 1,1 Prozent moderat erhöht. Positiv ist insbesondere aus administrativen Gründen, dass die Erhöhung nicht rückwirkend erfolgt. Bei den Saisonarbeitsverträgen erfolgt die Anpassung auf Beginn der Sommersaison (die Wintersaison dauert spätestens bis zum 30. April 2025; die Sommersaison beginnt ab 1. Mai 2025).
Das Gericht stärkt damit die Haltung von GastroSuisse, faire, für seine Mitglieder finanzierbare Löhne festzulegen. Der L-GAV für das Gastgewerbe stellt damit weiterhin eine soziale Partnerschaft sicher, welcher die kantonalen und geforderten kommunalen Mindestlöhne als Gesamtwerk deutlich in den Schatten stellt.
Im Frühling 2024 hat GastroSuisse, wie jedes Jahr, mit den Sozialpartnern des L-GAV über die Mindestlöhne 2025 verhandelt. Die Gespräche verliefen vertrauensvoll. In einer Allianz mit HotellerieSuisse und der Swiss Catering Association konnte mit den Gewerkschaften letztlich leider keine Lösung gefunden werden. Die Gewerkschaften haben in der Folge ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet, das nun die Haltung der Arbeitgeberverbände bestätigt.
GastroSuisse setzt sich für eine faire und nachhaltige Sozialpartnerschaft im Rahmen des L-GAV ein. Es ist uns ein Anliegen, dass für unsere Mitglieder sowie auch deren Mitarbeitenden gleichermassen gute Rahmenbedingungen gelten.