Betriebsunterbruch bei Job-Room
Ab dem 19. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026 sind sämtliche eServices in Job-Room (Stellenmeldepflicht/Kurzarbeit) nicht verfügbar. Bereiten Sie sich frühzeitig darauf vor!
Wie sollen Sie vor dem Betriebsunterbuch vorgehen?
1. Formular «Voranmeldung von Kurzarbeit»
Da der eService für die Voranmeldung von Kurzarbeit ab dem 19. Dezember 2025 12 Uhr mittags nicht mehr zur Verfügung steht, reichen Sie Ihre Voranmeldung von Kurzarbeit ab Anfang Januar 2026 am besten bereits Anfang Dezember 2025 ein. Die Voranmeldefrist ist eine sogenannte Verwirkungsfrist und kann aufgrund des Betriebsunterbruchs des Systems nicht verkürzt werden. Sie beträgt 10 Tage.
Während Job-Room nicht zugänglich ist, können Sie die Voranmeldung von Kurzarbeit auch via PDF-Formular (PDF, 209 kB, 22.05.2024) an die für Sie zuständige KAST schicken. Die Adresse der für Sie zuständigen KAST finden Sie unter Adressen/Kontakte.
2. Formular «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit» für den Monat September 2025
Sie haben laut Gesetz 3 Monate Zeit, um Ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen.
Aufgrund des Betriebsunterbruchs des eServices für die Abrechnung von Kurzarbeit ab dem 19. Dezember 2025 12 Uhr mittags empfehlen wir Ihnen, die Abrechnung von Kurzarbeit für den Monat September 2025 so früh wie möglich über den eService einzureichen. Dies gilt auch dann, wenn noch zusätzliche Unterlagen oder Beilagen fehlen sollten. Die Arbeitslosenkasse wird Ihnen eine Frist mitteilen, bis wann Sie die fehlenden Beilagen nachreichen können.
3. Stellenmeldepflicht
Melden Sie am besten sämtliche meldepflichtigen Stellen, die Sie zu besetzen haben und von denen Sie schon wissen, möglichst früh vor dem 19. Dezember 2025. Ab dem 19. Dezember 2025 12 Uhr mittags können Stellen nur noch per Mail oder Telefon gemeldet werden, jedoch nicht mehr über den eService.
Die Adresse des für Sie zuständigen RAV finden Sie unter Adressen/Kontakte. Bitte beachten Sie die kantonalen Webseiten bzgl. Öffnungszeiten und Verfügbarkeiten. Auf die IT-Systeme und die Daten haben auch die RAV keinen Zugriff mehr. Daher können Stellenmeldungen nur rudimentär bearbeitet werden.
Wichtig:
Die Stellenmeldepflicht ist aufgrund des Betriebsunterbruchs der Systeme nicht ausser Kraft gesetzt.
Wenn Sie eine API-Schnittstelle haben:
Die API-Schnittstelle wird mit dem geplanten Unterbruch nicht funktionieren, Sie können somit keine Stellen darüber melden. Stellen können in dieser Zeit via E-Mail oder Telefon dem Sie zuständigen RAV gemeldet werden.
4. Kandidaten finden
Wenn Sie auf der Suche nach Kandidaten sind, wenden Sie sich bitte so früh wie möglich vor dem 19. Dezember 2025 ans RAV. Auf die IT-Systeme und die Daten haben auch die RAV keinen Zugriff mehr. Auskünfte zu Kandidaten sind daher ab dem 19. Dezember 12 Uhr mittags nur noch eingeschränkt möglich.
Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link: Betriebsunterbruch aufgrund Einführung ASAL 2.0. Bitte konsultieren Sie auch die Webseite Ihres Wohnkantons oder Ihrer für Sie zuständigen Arbeitslosenkasse für weitergehende Informationen, insbesondere bzgl. der Verfügbarkeit der für Sie zuständigen Stellen.