Das Recht auf Jugendurlaub gewährt allen Arbeitsnehmenden unter 30 Jahren fünf Tage unbezahlten Urlaub pro Dienstjahr für freiwilliges Engagement im Jugendbereich und ist seit 1992 im Schweizer Obligationenrecht (OR 329e) verankert. Der Jugendurlaub ist eine Win-Win-Situation für Arbeitgebende und Arbeitnehmende: Freiwilligenarbeit fördert wichtige Kompetenzen wie Projektkoordination, Verantwortungsbewusstsein und Teamgeist, was sich auch positiv im Berufsleben auswirkt.
Als Sprachrohr der Jugend setzt sich die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV für die Förderung des Jugendurlaubs ein. Dazu bietet sie ein Kommunikations- und Informationspaket für junge Angestellte sowie HR-Fachpersonen an, das kompakte Informationen zum Jugendurlaub liefert.
Das Infopaket können Sie hier bestellen: